Die Begegnung mit dem Sterben eines Familienmitgliedes konfrontiert Angehörige immer auch mit dem eigenen Tod. Der Umgang mit diesem Thema ist für Menschen ungewohnt und oft mit Unsicherheit und Angst verbunden. Vielleicht hilft manches Mal auch ein Gespräch mit einem Seelsorger oder anderen Außenstehenden, sich seelisch zu entlasten und zu spüren, dass man nicht alleine mit allem fertig werden muss. Vielleicht äussert auch der Sterbende den Wunsch nach der Begleitung durch einen Seelsorger/einer Seelsorgerin. Jedes Sterben ist wie jede Geburt einzigartig ...
Nach dem Ableben eines Menschen wird die Krankensalbung nicht mehr gespendet, weil der Verstorbene bereits die Vollendung seines irdischen Lebens erlangt hat. Wohl aber kennt unsre Kirche Rituale unmittelbar nach dem Verscheiden und Gebete für den vor kurzem Verstorbenen. Diese können von jedem gesprochen werden.
Wünschen Sie einen seelsorgerlichen Dienst in diesen Stunden, können Sie sich gerne an Ihren Ortsseelsorger wenden.
Vorgehen bei einem Todesfall
Der Tod eines nahestehenden Menschen bringt vieles durcheinander. In dieser schweren Zeit begleiten Sie unsere Seelsorgenden gerne.
Bitte wenden Sie sich zuerst an die zuständige Gemeinde. Dort werden die ersten organisatorischen Schritte geregelt.
Für die kirchliche Bestattung melden Sie sich anschliessend beim Seelsorgers ihres Wohnortes.
In einem persönlichen Gespräch besprechen Sie mit einer Seelsorgeperson die Beerdigungsfeier und Ihre Wünsche für den Abschied.
1. Telefonische Meldung an das Pfarramt
Pfarramt Rüthi-Lienz:
Maria Blittersdorf, Tel. 071 766 11 15
Pfarramt Oberriet:
Pfr. Guido Scherrer, Tel. 071 554 67 67
Pfarramt Kobelwald:
Petra Oehninger-Arens, Tel. 077 261 22 10
Pfarramt Montlingen-Eichenwies:
Donat Haltiner, Tel. 071 763 73 56
Pfarramt Kriessern:
Denise Canal, Tel. 071 755 28 55
2. Meldung an das Bestattungsamt der Gemeinde
Gemeinde Oberriet
Gemeinde RüthiWeitere Vorbereitung für die Trauerfeier/die Abdankung
Es ist gewiss gut, sich diese Frage zu stellen und miteinander abzusprechen: Welche Wünsche hatte der Verstorbene? Wie möchten Sie sich von Ihrem Angehörigen verabschieden? Wie soll das Leben des Verstorbenen zur Sprache kommen? Welche musikalische Begleitung ist erwünscht? (Die Kirchgemeinden stellen einen Organisten). Schriftliche Willensbekundungen des Verstorbenen sind für die vielen Entscheidungen, die es zu treffen gibt, dabei hilfreich.
Wenn ein Abdankungsgottesdienst in der Kirche gefeiert wird, ist es üblich, dass der Kollektenzweck von der Trauerfamilie bestimmt wird. Meistens orientiert sich dieser an dem, was dem Verstorbenen wichtig war. Manchmal ist man froh um eine Hilfe bei der Auswahl des Kollektenzweckes.
Eine Handreichung soll weiterhelfen.
Nach der Abdankung
Alles braucht seine gute Zeit und seinen Raum. Auch die Trauer ... Der Seelsorger steht den Angehörigen auch zur weiteren Trauerbegleitung und zu Gesprächen zur Verfügung. Gerne machen wir auch auf das Trauercafe der Spitalseelsorge Altstätten in Zusammenarbeit mit der Spitalregion und Palliativ Care Ostschweiz aufmerksam: jeweils Dienstag, 17.30 – 19 Uhr im Haus Viva. Die aktuellen Daten fragen Sie bitte nach.
Manche haben den Wunsch, auch nach den Gedächtnisfeiern einmal jährlich zusammenzukommen und im Rahmen einer Gemeindemesse das Gedächtnis an den lieben Verstorbenen zu feiern. Hierzu ist es möglich eine Mess-Stiftung zu errichten. Die Dauer der Stiftung kann 10, 15, 20 bzw. 25 Jahre betragen. Ein wiederkehrendes Datum wird vereinbart. Die Stiftmesse wird im Pfarrblatt aufgeführt. Der Name des Verstorbenen/der Verstorbenen wird während der Messe (meistens im Hochgebet) erwähnt. Sollten Sie den Wunsch haben, eine Stiftmesse einzurichten, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Ihres Pfarramtes.